Das Messegelände ist ein Privatgelände. Eigentümer ist die Messe Düsseldorf GmbH, Messeplatz, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf, Tel. +49 211 4560-01. Sie übt neben dem jeweiligen Veranstalter das Hausrecht aus.
Besucher dürfen das Gelände einschließlich der Gebäude (ausgenommen Verwaltung) nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten. Alle übrigen Personen benötigen einen Ausweis. Ein Aufenthalt ist nur für die durch die Eintrittskarte oder den Ausweis bestimmten Zeiten und Gebäude gestattet. Ausstellungsstände dürfen nur unter Aufsicht des Standpersonals betreten werden.
Das Mitbringen von Alkohol, Drogen und potenziell gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Eine Ausnahme vom Alkoholverbot stellen der separate 18+ Bereich sowie der J-Rave dar: Dort ist ein Konsum des dort ausgeschenkten Alkohols in Maßen erlaubt - Alkohol aus anderen Quellen bleibt aber auch dort verboten. Zudem dürfen offene dort gekaufte Getränke nicht aus dem jeweiligen Bereich herausgebracht werden.
Personen, die unter übermäßigem Alkoholeinfluss oder Rauschmitteleinfluss stehen, werden vom Gelände verwiesen.
In den Gebäuden herrscht Rauchverbot.
In allen gastronomischen Einrichtungen besteht Rauchverbot. In weiteren einzelnen Räumen kann ein Rauchverbot angeordnet sein. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Grundsätzlich bitten wir Sie im Sinne des Nichtraucherschutzes in allen Hallen und Räumen nicht zu rauchen und die eigens eingerichteten Raucherbereiche an den Halleneingängen aufzusuchen.
Die für Besucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten oder in Betrieb gesetzt werden.
Wer die DoKomi betritt, ist damit einverstanden, dass eventuell Fotos oder Videos von ihm vom Veranstalter für die Darstellung von Impressionen genutzt werden.
Das Befahren des Messegeländes mit Fahrzeugen ist nur mit besonderer Erlaubnis zulässig. Die Benutzung von Fahrzeugen innerhalb von Gebäuden ist nicht gestattet. Dazu zählen auch: Roller, Skateboards, E-Scooter u.a.
Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen auf das Veranstaltungsgelände untersagt sein. Aus Sicherheitsgründen können auch Taschen und ähnliche Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden.
Waffen dürfen nicht mit in das Gelände gebracht werden. Dies gilt auch für waffenähnliche Stoffe wie z.B. Pfefferspray und andere Reizgase. Weitere Informationen findest du in den Waffenregeln der DoKomi.
Hunde und andere Tiere dürfen nicht mit in das Gelände gebracht werden. Servicehunde mit Zertifikat sind davon ausgenommen.
Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände zu verlassen.
Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen oder Gebäuden und deren Räumung von der Messegesellschaft angeordnet werden. Die Personen, die sich dort aufhalten, haben den Aufforderungen zu folgen und sollen sich zu den jeweiligen Sammelplätzen im Freien begeben.
Im Einzelfall ist den Anweisungen des Kontrollpersonals Folge zu leisten.
Das Verteilen von Flyern und Werbung, Verkauf von Waren sowie Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken sind nur nach Absprache mit den zuständigen Organisatoren gestattet.
Fundsachen sind an der Information oder am Ein-/Ausgang abzugeben. Diese können sechs Monate lang abgeholt werden (info@dokomi.de).
Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Treppenhäuser sind keine Sitzbänke.
Cosplays dürfen nicht zu freizügig sein, d.h. Brüste, Intimbereich und Po müssen ausreichend bedeckt sein.
Altershinweise
- Kinder bis einschließlich 8 Jahre haben freien Eintritt. Ein entsprechender Altersnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.
- Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren ohne erziehungsberechtigte Begleitperson dürfen sich nur bis 22:00 Uhr auf dem Gelände aufhalten.
- Jugendliche von 16 bis einschließlich 17 Jahren ohne erziehungsberechtigte Begleitperson dürfen sich nur bis 24:00 Uhr auf dem Gelände aufhalten.
- Wer als Jugendlicher länger bleiben möchte, benötigt dafür eine volljährige, erziehungsberechtigte Begleitperson.
- Ihr findet unsere Vorlage eines Nachweisformulars für Erziehungsberechtigte hier: https://www.dokomi.de/files/downloads/DoKomi_Erziehungsbeauftragung_Formular.pdf
- Auf dem gesamten Gelände herrscht Ausweispflicht. Das Personal behält sich das Recht vor, auf Verdacht Ausweiskontrollen durchzuführen.
Regeln für Cosplay-Waffen
Allgemeine Waffen-Regeln
Wer Waffen, Anscheinswaffen, Sportgeräte o. ä. mit sich führt, tut dies auf eigene Gefahr.
Showkämpfe sind verboten, da sich Nachahmer mit ungeeignetem Equipment verletzen könnten oder es auf der Veranstaltung zu Unfällen kommen kann. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, die Beteiligten der Veranstaltung zu verweisen.
Wir behalten uns vor, auch bei eigentlich erlaubten Waffen auf eine Abgabe zu bestehen, sofern wir diese vor Ort als ungeeignet für das Mitführen auf dem Gelände erachten.
Erlaubte Waffen
- Grundsätzlich sind alle Arten von Gegenständen erlaubt, sofern sie nicht im Folgeabschnitt Verbotene Waffen aufgeführt sind.
Verbotene Waffen
Zu den auf der DoKomi verbotenen Waffen gehören u. a., aber nicht ausschließlich:
Wurfsterne oder Nun-Chakus in jeglicher Form und Ausführung, unabhängig von Material und Funktion.
Spring-, Fall- Faust- und Butterflymesser.
Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe
Hieb- oder Stoßwaffen, deren äußeres Erscheinungsbild vortäuscht, es handle sich um einen normalen Alltagsgegenstand
Schussfähige Sportgeräte wie Paintball- und Druckluftwaffen
Echte Schusswaffen & Munition
Pyrotechnische Munition und Explosivkörper
Geschärfte oder angespitzte Hieb- oder Stoßwaffen
Anscheinswaffen sind generell verboten
- Anscheinswaffen sind Schusswaffen, Nachbildungen von Schusswaffen sowie unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden.
Alle Waffen und Cosplay-Requisiten, die eine Länge von über 2 Metern haben, sind verboten.
Generell gilt das deutsche Waffengesetz und die darin enthaltenen Einzelvorschriften. Eine vollständige Liste ist auf folgender Webseite einsehbar: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html
Generelle Regeln zu Hieb- und Stoßwaffen (sofern diese nicht unter die Regeln aus dem Unterpunkt „Verbotene Waffen“ fallen oder es sich nicht um unter dem Punkt „Erlaubte Waffen“ geführte Waffen handelt)
- Hieb- und Stoßwaffen müssen abgestumpft sein.
- Wer geschärfte oder gespitzte Waffen mit sich führt, wird vom Gelände verwiesen und riskiert je nach Schwere des Verstoßes ggf. eine Anzeige.
Regeln für den Kauf von Waffen auf der Veranstaltung
Im Händlerbereich gibt es Stände, die stumpfe Deko-Waffen aus Holz oder Metall verkaufen. Für den Verkauf gelten dabei folgende Regeln:
Waffen dürfen nur an volljährige Besucher verkauft werden. Eine Altersprüfung mittels eines gültigen amtlichen Altersnachweises ist entsprechend verpflichtend.
Gekaufte und noch verpackte Waffen können an den kostenpflichtigen Garderoben zwischengelagert werden.
Bei Fragen zu den Waffenregeln schreibe bitte eine e-Mail an waffencheck@dokomi.de !